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Maß­geschneid­erter Schutz für jede Branche

Bavaria Finance - Ihr Versicherungsmakler für die Betriebshaftpflicht (BHV)

Ein Muss für Unternehmen und Freiberufler

Ob Handwerker, produzierendes Unternehmen, Baugewerbe oder Gastronomie – bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit können trotz aller Sorgfalt Fehler passieren und in Folge Personen oder Sachen Dritter geschädigt werden. Die finanziellen Folgen dieser Schäden können gravierend sein und Ihre berufliche und private Existenz bedrohen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung, auch Firmenhaftpflichtversicherung genannt, übernimmt im Schadensfall alle Kosten und schützt Sie so zuverlässig vor dem finanziellen Risiko.

Für wen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll?

Das Gesetz verpflichtet Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler dazu, verursachte Schäden in voller Höhe zu ersetzen. Daher ist die Betriebshaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen für Unternehmen jeder Größenordnung und jeder Branche. Für manche Berufsfelder ist die BHV sogar Pflicht – hierzu zählen z.B. freiberufliche Mediziner, Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater.


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BHV für Unternehmen

In einem Unternehmen können sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Personen, Sachen oder das Vermögen Dritter beschädigen. Unabhängig von der Unternehmensgröße, der Branche oder der Unternehmensform (z.B. AG, GmbH oder Personengesellschaft) wird das Unternehmen für verursachte Schäden zur Rechenschaft gezogen. Die BHV sichert die Haftungsrisiken ab, egal wer den Schaden verursacht hat. Mit der Absicherung der Haftungsrisiken der Mitarbeiter wird zugleich deren arbeitsrechtlichem Freistellungsanspruch Rechnung getragen.
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BHV für Selbstständige und Freiberufler

Auch wenn Selbständige und Freiberufler keine Verantwortung für Mitarbeiter übernehmen müssen, sondern nur für sich selbst verantwortlich sind, ist eine Betriebshaftpflicht für diese Personengruppe unverzichtbar. Die Schadensersatzansprüche geschädigter Personen müssen quasi allein und aus eigener Tasche gezahlt werden und führen daher nicht selten zum finanziellen Aus. Eine Betriebshaftpflichtversicherung fängt das finanzielle Risiko ab und bietet damit sicheren Schutz für alle Berufsgruppen.

WELCHE SCHÄDEN SIND MIT DER BETRIEBSHAFTPFLICHT VERSICHERT?

Die Firmenhaftpflichtversicherung zahlt berechtigte Schadensersatzansprüche aus Personenschäden, Sachschäden und unechte Vermögensschäden, die durch die betriebliche Tätigkeit, die eigene oder gemietete Betriebsstätte sowie durch Produkte und Dienstleistungen verursacht wurden. Damit unterscheidet sich die Betriebshaftpflicht von der privaten Haftpflichtversicherung, welche ausnahmslos Schäden im privaten Bereich abdeckt.

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durch ein Unternehmen bzw. durch einen Freiberufler ein Mensch verletzt oder geschädigt oder stirbt er, können folgende Kosten anfallen:

Kosten der Wiedergutmachung (z.B. Schmerzensgeld, Ausgleich Verdienstausfall)

Kosten der Wiederherstellung der Gesundheit (Arzt-, Krankenhausbesuch oder Rehabilitation)

Lebenslange Rente (z.B. bei Berufsunfähigkeit)

Sachschäden

Von einem Sachschaden spricht man, wenn das Eigentum eines Dritten (inkl. des Vermieters) durch ein Unternehmen beschädigt oder vernichtet wird. In diesem Fall ersetzt die Betriebshaftpflicht den entstandenen Schaden bzw. Verlust. Nicht als Sachschaden gilt der Diebstahl von Sachen, die ein Dritter dem Unternehmen überlassen hat.

Vermögens­schäden

Unterschieden wird hier zwischen echtem Vermögensschaden und unechtem Vermögensschaden. Der echte Vermögensschaden (z.B. entgangener Gewinn) ist i.d.R. nicht durch die BHV abgedeckt. Anders der unechte Vermögens­schaden, der ein direkter Folge­schaden aus einem Personen- oder Sachschaden ist und daher auch als Sachfolgeschaden bezeichnet wird.

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Betriebs­haftpflicht als passiver Rechts­schutz

Im Schadensfall prüft der Versicherer zunächst, ob ein Schadensersatzanspruch gerechtfertigt ist. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche werden abgewehrt – wenn nötig auch gerichtlich. Sämtliche Verfahrenskosten werden vom Versicherer übernommen, weshalb man auch von einer passiven Rechtsschutzversicherung spricht.

WELCHE SCHÄDEN SIND MIT DER BETRIEBSHAFTPFLICHT VERSICHERT?


Ein europaweit tätiges Handelsunternehmen mit 2.000 Mitarbeitern hat ein gänzlich anderes Risikoprofil als der freiberufliche Malermeister aus Krumbach. Tatsächlich hat jede Branche und jedes Gewerbe individuelle Ansprüche und benötigt daher einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz.

Dieser ist aus zwei Gründen wichtig:


1. Maß­geschneiderte BHV spart Kosten

Sie versichern keine überflüssigen Leistungen.

2. Spezielle Risiken sind abgedeckt

Sie genießen einen sicheren Rund-um-Schutz, passgenau für Ihre Bedürfnisse.

Die meisten Versicherer bieten auf verschiedene Berufe, Branchen und Betriebe zugeschnittene Tarife und unterschiedliche Deckungssummen an. Auch zahlreiche Zusatzoptionen wie z.B. das Absichern von Umweltschäden oder echten Vermögensschäden sind im Programm.

Bavaria Finance hilft Ihnen, den optimalen Versicherungsschutz in diesem Tarifdschungel zu finden, damit Sie weder über- noch unterversichert sind. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung und tiefen Expertise!

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